Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Kein Persilschein für Korruption bei Ärzten
Berlin (ots) - Der Große Senat für Strafsachen beim Bundesgerichtshof hat entschieden: Niedergelassene Kassenärzte, die von einem pharmazeutischen Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers durch Schaffung entsprechender Straftatbestände, eine effektive ...