Oberverwaltungsgericht Koblenz: Verkauf von Aktion Mensch-Losgutscheinen im Handel ist keine Glücksspielvermittlung - Aktion Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar fordert zügige Genehmigung
Bonn (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Aktion Mensch-Losen bei REWE und dm keine Glücksspielvermittlung ist. Die Lotteriegenehmigungsbehörde in Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigung mit der Begründung verweigert, dass es sich beim Verkauf von ...