Stuttgarter Nachrichten: zu RAF:
Stuttgart (ots) - Mit Blick auf das Gnadengesuch Christian Klars sind die Erkenntnisse aus dem alten RAF-Untergrund nicht relevant. Er wäre falsch und fahrlässig, würde der Eindruck entstehen, er habe sich im Mordfall Buback zu Unrecht verurteilen lassen. Klar stand hier ausschließlich in Verdacht, am 7. Juli 1977 entweder das Täter-Motorrad oder das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Was für den Gnade prüfenden Bundespräsidenten schwerer wiegen sollte: Nicht ...