Erneuter Einsatz von Streubomben beweist Dringlichkeit des Verbotsvertrags
München (ots) - Am 1. August vor fünf Jahren trat der Oslo-Vertrag über ein Verbot von Streubomben in Kraft - ein bahnbrechendes Abrüstungsabkommen, das bereits vieles bewirkt hat. Dennoch wurden in den Konflikten der letzten Jahre weiterhin Streubomben eingesetzt. Streubomben verteilen sogenannte Submunitionen über weite Flächen und treffen durch die ...